Rechtsprechung
VG Freiburg, 25.11.1980 - 4 K 23/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergnügungsteuerpflichtigkeit von "Kinderreitautomaten"; Steuerbefreiung für "Kinderreitautomaten" wegen einer Volksbelustigung der auf Jahrmärkten undähnlichen Veranstaltungen üblichen Art
- saarheim.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1974 - XIII A 99/73
Auszug aus VG Freiburg, 25.11.1980 - 4 K 23/80
Ebensowenig kann dem Umstand Bedeutung zukommen, daß der Befreiungstatbestand des § 3 Nr. 8 VStO in Anlehnung an entsprechende Gesetzesänderungen in anderen Bundesländern nur zur steuerlichen Entlastung des Schaustellgewerbes eingeführt worden sein mag (vgl. OVG Münster, Urteil v. 7.2.1974, KStZ 1974, 192 m.w.N.); denn eine solche Einschränkung enthält der eindeutige Wortlaut des § 3 Nr. 8 VStO nicht, so daß insoweit für eine Auslegung kein Raum bleibt.Endlich scheidet der Tatbestand des § 3 Nr. 8 VStO im vorliegenden Fall nicht deshalb aus, weil die Kinderreitautomaten als Dauereinrichtung in der näheren Umgebung eines Kaufhause4s aufgestellt sind; denn die Vorschrift stellt ersichtlich nicht auf die Veranstaltung eines Jahrmarktes ab, sondern auf Einrichtungen der in solchen Veranstaltungen üblichen Art und erfaßt damit auch unabhängig von diesen stationär betriebene Einrichtungen (vgl. OVG Münster, Urteil v. 7.2.1974, KStZ 1974, 192).
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73
Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung
Auszug aus VG Freiburg, 25.11.1980 - 4 K 23/80
Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer Gemeindevergnügungssteuer der vorliegenden Art bestehen nicht (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse v. 4.6.1975, BVerfGE 40, 52 und 56; Beschluß v. 23.3.1976, BVerfGE 42, 38; BVerwG, Urteil v. 28.6.1974, KStZ 1974, 189); auch stellt § 6 Abs. 2 KAG eine zureichende Ermächtigung für die Vergnügungssteuerordnung dar /vgl. BVerwG, a.a.O.). - BVerfG, 23.03.1976 - 2 BvL 11/75
Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Vergnügungssteuergesetzes
Auszug aus VG Freiburg, 25.11.1980 - 4 K 23/80
Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer Gemeindevergnügungssteuer der vorliegenden Art bestehen nicht (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse v. 4.6.1975, BVerfGE 40, 52 und 56; Beschluß v. 23.3.1976, BVerfGE 42, 38; BVerwG, Urteil v. 28.6.1974, KStZ 1974, 189); auch stellt § 6 Abs. 2 KAG eine zureichende Ermächtigung für die Vergnügungssteuerordnung dar /vgl. BVerwG, a.a.O.). - VG Schleswig, 08.04.1975 - 1 A 120/74
Auszug aus VG Freiburg, 25.11.1980 - 4 K 23/80
Es ist ferner davon auszugehen, daß die Benutzung von Kinderreitautomaten grundsätzlich als Vergnügung im Sinne des § 1 VStO anzusehen ist (vgl. auch VG Schleswig, Urteil v. 8.4.1975, KStZ 1975, 199; Hatopp, KStZ 1978, 144 m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1990 - 6 A 10056/90
Kinderreitautomaten; Vergnügungssteuer; Gemeinde
Betrachtet man die Kinderreitautomaten dagegen - was der Senat in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht Mainz (Urteil vom 11. April 1989 - 3 K 193/88 - mit Hinweisen zur Rechtsprechung u.a. des OVG Münster…, Urteil vom 19. Dezember 1974, KStZ 1975, S. 198 und des VG Freiburg, Urteil vom 25. November 1980, KStZ 1981, S. 197) für zutreffend erachtet - nicht als Spielgeräte, sondern als Unterhaltungsgeräte, so finden die angefochtenen Bescheide ebenfalls in §§ 1 Abs. 1 Ziffer 5a, 14 Abs. 1 Nrn. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten eine wirksame Rechtsgrundlage; denn die Festsetzung einer Pauschsteuer steht auch, soweit sie Unterhaltungsgeräte betrifft, in Einklang mit Art. 1 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 27. März 1987.